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H4C JULE365 - Abrechnung von Gesundheitsleistungen (DTA)

Ärztin sitzt mit einer Patientin am Bett reicht ihr Medikamente

Die Abrechnung von Medikamenten, Dienstleistungen und Hilfsmitteln mit den gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherungen ist in verschiedenen Paragraphen des Sozialgesetzbuches (SGB V) verankert. In der Sozialbranche gelten besondere Regelungen, die für verschiedene Bereiche maßgeschneidert sind.

Bei Jule365 bieten wir Ihnen eine umfassende Unterstützung bei der Abrechnung, indem wir die relevanten Paragraphen direkt in unserem leistungsfähigen ERP-System integrieren. Beispiele hierfür sind §302 Abrechnung von Sonstige Leistungserbringern wie Sanitätshäusern und §105 Abrechnung von Pflegedaten.

Ein entscheidender Vorteil, den Sie durch unsere Dienstleistung gewinnen, ist die Möglichkeit, auf die Einschaltung eines Rechenzentrums zur Aufbereitung Ihrer Daten zu verzichten. Dies spart Geld, ermöglicht eine schnellere und effizientere Abwicklung und erhöht  Transparenz und Kontrolle Ihrer Abrechnungsprozesse. Mit Jule365 an Ihrer Seite brauchen Sie sich keine Sorgen mehr um den Abrechnungsstress zu machen.

Ihr Ansprechpartner

AKQUINET Ansprechpartner - Jürgen Steuernagel - Geschäftsführer

Jürgen Steuernagel

Geschäftsführer

Beratung H4C CareViva | JULE365 | Hub4Care

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